Mieter nutzt die Wohnung für Filmaufnahmen, Praxis, als Ausstellungsraum, Atelier oder Massagestudio

Beschreibung

Oftmals nutzt der Mieter die Wohnung nicht lediglich zu Wohnzwecken sondern diese auch zu beruflichen Zwecken.

Das Video erläutert anschaulich die rechtlichen Grundlagen und gibt dem Vermieter/Sondereigentumsverwalter einen Leitfaden an die Hand, wie eine noch zulässige von einer unzulässigen Nutzung der Wohnung unterscheiden werden kann.
Darüber hinaus werden die Möglichkeiten dargestellt, wie eine unzulässige Nutzung der Wohnung unterbunden werden kann.

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
2.1.2  Mietrecht
2.5   Zweckentfremdungsrecht

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:21:52

19,90 € inkl. MwSt.

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