Verwalter Talk: Bestellungszeitraum abgelaufen – Wann haftet der faktische Verwalter?
Beschreibung
Kursbeschreibung:
Dieses Fortbildungsvideo behandelt die Haftung des sogenannten faktischen Verwalters, also eines Verwalters, dessen Bestellungszeitraum abgelaufen ist, der aber weiterhin Verwalteraufgaben wahrnimmt. Anhand eines BGH-Urteils wird erläutert, dass für den faktischen Verwalter dieselben Haftungsgrundsätze gelten wie für einen ordnungsgemäß bestellten Verwalter. Im konkreten Fall überwies der faktische Verwalter 16.500 € für Gärtnerleistungen an eine Firma, mit der die WEG keinen Vertrag hatte und für deren Leistungsgegenstand sie auch nicht verantwortlich war – mit der Folge, dass er den vollen Schaden ersetzen musste. Das Video verdeutlicht zudem, dass die Vergütungsansprüche des faktischen Verwalters auf die übliche Vergütung beschränkt sind.
Schwerpunkte:
- Definition des faktischen Verwalters: Weitertätigkeit nach Ablauf des Bestellungszeitraums ohne erneuten Bestellungsbeschluss
- Haftungsgleichstellung: Faktischer Verwalter haftet wie ein ordnungsgemäß bestellter Verwalter
- Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung: Fehlüberweisung ohne Prüfung des Vertragshältnisses und der Zuständigkeit der WEG
- Differenzmethode: Berechnung des Schadens anhand der tatsächlich ersparten Aufwendungen der WEG
- Vergütungsanspruch: Reduzierung auf übliche Vergütung nach Ablauf des Bestellungszeitraums
- Praxishinweis: Rechtzeitige Wiederbestellung des Verwalters durch Beschlussfassung der WEG
Lernziele:
- Die Teilnehmenden können erklären, wann ein Verwalter zum faktischen Verwalter wird und welche rechtlichen Konsequenzen dies hat.
- Die Teilnehmenden verstehen, dass der faktische Verwalter denselben Haftungsmaßstäben unterliegt wie ein bestellter Verwalter und können dies begründen.
- Die Teilnehmenden kennen die Grundzüge der Schadensberechnung nach der Differenzmethode und können diese auf einfache Fälle anwenden.
- Die Teilnehmenden wissen, welche Vergütungsansprüche einem faktischen Verwalter zustehen, und erkennen die Notwendigkeit der rechtzeitigen Wiederbestellung.
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
- 5.1 Bestellung und Abberufung des Verwalters
- 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- 5.2.4 Haftung des Verwalters
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
- 2.1 Wohnungseigentumsgesetz
- 2.1.4 Verwaltervergütung und Haftung
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Dauer: 00:09:00
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