Verwalter Talk: Glatteis, der Mieter rutscht aus - Wer haftet?
Beschreibung
Kursbeschreibung
Der Beitrag behandelt die Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers, wenn ein Mieter auf glattem Untergrund auf dem Grundstück stürzt.
Anhand eines BGH-Falls wird erklärt, dass der Vermieter auch dann aus dem Mietvertrag haftet, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Räum- und Streupflicht auf ein Unternehmen übertragen hat. Es wird erläutert, wie sich Vermieter im Verhältnis zur Gemeinschaft absichern können, um Regressansprüche zu wahren.
Das Video verdeutlicht die rechtliche Abgrenzung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung.
Ziel ist die praxisnahe Einordnung der Haftungsrisiken und Handlungspflichten für vermietende Eigentümer.
Schwerpunkte
- Haftung des Vermieters trotz beauftragtem Winterdienst
- Abgrenzung vertraglicher und deliktischer Haftung
- Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Bedeutung der Räum- und Streupflicht
- Regressmöglichkeiten des Vermieters
- Handlungspflichten zur Haftungsvermeidung
Inhalte nach MaBV
- 2.1.2 Mietrecht
- 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
- 6.4 Verkehrssicherungspflichten
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
- 2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
- 2.2.2 Mietrecht
- 4.4 Verkehrssicherungspflichten
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