Verwalter Talk: Glatteis, der Mieter rutscht aus - Wer haftet?
Beschreibung
Der Beitrag behandelt die Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers, wenn ein Mieter auf glattem Untergrund auf dem Grundstück stürzt.
Anhand eines BGH-Falls wird erklärt, dass der Vermieter auch dann aus dem Mietvertrag haftet, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Räum- und Streupflicht auf ein Unternehmen übertragen hat. Es wird erläutert, wie sich Vermieter im Verhältnis zur Gemeinschaft absichern können, um Regressansprüche zu wahren.
Das Video verdeutlicht die rechtliche Abgrenzung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung.
Ziel ist die praxisnahe Einordnung der Haftungsrisiken und Handlungspflichten für vermietende Eigentümer.
Schwerpunkte
- Haftung des Vermieters trotz beauftragtem Winterdienst
- Abgrenzung vertraglicher und deliktischer Haftung
- Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Bedeutung der Räum- und Streupflicht
- Regressmöglichkeiten des Vermieters
- Handlungspflichten zur Haftungsvermeidung
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
MaBV 2.1.2 Mietrecht
MaBV 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
MaBV 6.4 Verkehrssicherungspflichten
Zuordnung zum Rahmenlehrplan DIHK Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
DIHK 2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
DIHK 2.2.2 Mietrecht
DIHK 4.4 Verkehrssicherungspflichten
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