Verwalter Talk: Keine Maklerprovision für Hausverwaltungen bei Vermietung verwalteter Wohnungen
Beschreibung
Das BGH-Urteil zum Wohnungsvermittlungsgesetz stellt klar, dass Mietwohnungsverwalter vom Vermieter keine Provision für die Vermittlung und den Abschluss von Mietverträgen verlangen dürfen. Rechtsanwalt Michael Schmidt erläutert in diesem Verwalter Talk die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen des Urteils. Das Urteil betrifft insbesondere Mietwohnungsverwalter und Mitsondereigentumsverwalter. Es wird außerdem auf wirtschaftlich verflochtene Umgehungskonstruktionen über Tochtergesellschaften Bezug genommen. Das Video gibt Verwaltern eine erste rechtliche Einordnung.
Schwerpunkte
• BGH-Urteil zum Wohnungsvermittlungsgesetz und seine Bedeutung für die Praxis
• Provisionsverbot für Mietwohnungsverwalter gegenüber Vermietern
• Abgrenzung WEG-Verwalter versus Mitsondereigentumsverwalter
• Unzulässige Umgehungskonstruktionen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
• Gestaltungsoptionen und Empfehlungen für Verwalter nach dem Urteil
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2.1.2 Mietrecht
2.3 Wohnungseigentumsgesetz
2.6 Makler- und Bauträgerverordnung
4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
5.4.1 Vermietung
5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
2.1.7 Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
2.2.2 Mietrecht
2.5.2 Makler- und Bauträgerverordnung + Rechtsdienstleistungsgesetz
2.5.3 Rechtsdienstleistungsgesetz
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