Verwalter Talk: Kündigung wegen Verwahrlosung
Beschreibung
Kursbeschreibung:
Dieses Fortbildungsvideo behandelt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung des Mietverhältnisses bei sogenanntem Messietum. Im Mittelpunkt steht die Frage, ab wann verwahrloste oder vermüllte Wohnungen eine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen. Anhand aktueller Rechtsprechung – insbesondere des Landgerichts Darmstadt – wird erläutert, dass bereits die begründete Befürchtung eines Schadens für eine Kündigung ausreicht, auch wenn ein konkreter Schaden noch nicht eingetreten ist. Das Video verdeutlicht das Verhältnis zwischen dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Mieters (GG Art. 13) und den vertraglichen Pflichten zur pfleglichen Behandlung der Mietsache.
Schwerpunkte:
• Grundsatz: Freie Wohnungsnutzung durch Mieter (GG Art. 13)
• Vertragspflicht zur pfleglichen Behandlung der Mietsache
• Grenzen der Mieterfreiheit: Verwahrlosung, Vermüllung, Brandgefahr, Ungeziefer
• Abmahnung als notwendige Voraussetzung vor einer Kündigung
• Rechtsprechung: Kündigung bereits bei begründeter Schadensdrohung zulässig (LG Darmstadt / BVerfG)
• Einzelfallbetrachtung und Bedeutung anwaltlicher Beratung
Lernziele:
• Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Grenzen der freien Wohnungsnutzung durch Mieter und können diese erläutern.
• Die Teilnehmenden verstehen das Abmahnungserfordernis als Voraussetzung für eine wirksame Kündigung wegen Verwahrlosung.
• Die Teilnehmenden können die aktuelle Rechtsprechung zur Kündigung bei Messietum einordnen und auf konkrete Fälle anwenden.
• Die Teilnehmenden erkennen die Bedeutung anwaltlicher Beratung bei Einzelfallentscheidungen im Mietrecht.
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
• 2.1.2 Mietrecht
• 2.11 Grundsätze des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts
• 5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
• 5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
• 2.2.2 Mietrecht
• 2.4 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
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Dauer: 00:03:50
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