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Verwalter Talk: Kündigung Wohnungsbodell

Beschreibung

Kursbeschreibung

Dieses Fortbildungsvideo behandelt ein Urteil zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen kann, wenn in der Wohnung mutmaßlich gewerbliche sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Im vorliegenden Fall scheiterte die Kündigung, weil der Vermieter die behaupteten Beeinträchtigungen nicht konkret dargelegt hatte. Das Video verdeutlicht, dass ein allgemeines Unwohlgefühl oder pauschale Lärmvorwürfe nicht ausreichen und Vermieter stattdessen konkrete Vorfälle mit Datum und Schilderung benennen müssen. Erst dann kann nach einer Abmahnung eine ordentliche oder fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen werden.

Schwerpunkte

  • Kündigungsvoraussetzungen: ein allgemeines Unwohlgefühl oder pauschale Lärmvorwürfe begründen keine wirksame Kündigung
  • Konkrete Darlegungspflicht: Vermieter müssen Datum, Vorfall und Beeinträchtigung genau benennen
  • Abmahnungserfordernis: vor einer Kündigung wegen Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine Abmahnung notwendig
  • Kündigungsgründe im Einzelfall: Pöbelei, Bedrohung oder verbale Belästigung durch Besucher können einen Kündigungsgrund darstellen
  • Beweislast: der Vermieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die behaupteten Störungen
  • Einzelfallentscheidung: ob eine Kündigung wirksam ist, hängt stets von den konkreten Umständen ab

Lernziele

  • Die Teilnehmenden wissen, welche Anforderungen an die Darlegung von Kündigungsgründen bei störendem Mieterverhalten gestellt werden.
  • Die Teilnehmenden verstehen, warum pauschale Vorwürfe ohne konkreten Tatsachenvortrag vor Gericht nicht ausreichen.
  • Die Teilnehmenden kennen das Abmahnungserfordernis als Voraussetzung für eine wirksame Kündigung wegen Pflichtverletzung.
  • Die Teilnehmenden können Vermieter beraten, wie Störungen dokumentiert werden müssen, um eine Kündigung gerichtsfest vorzubereiten.

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

  • 2.1.2 Mietrecht
  • 5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
  • 5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan

  • 2.2.2 Mietrecht
  • 2.4 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

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Sehen Sie sich das Verwalter Talk-Video hier kostenlos an.
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Dauer: 00:03:31

30,00 € inkl. MwSt.

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Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung. Sie sind der Profi, eine umfassende Fortbildung ist Ihre Entscheidung.


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