Verwalterwechsel - Abrechnung, Fristen, Dokumente und Haftung

Beschreibung

Ein Verwalterwechsel stellt sowohl den ausgeschiedenen Verwalter, die Wohnungseigentümergemeinschaft als auch den neuen Verwalter häufig vor Probleme. Dies fängt bereits damit an, dass Verwaltungsunterlagen verspätet oder nicht vollständig herausgegeben werden oder der ausgeschiedene Verwalter fälschlicherweise meint, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben zu können. Der neue Verwalter kann seine Tätigkeit ohne die erforderlichen Unterlagen nicht aufnehmen und ordnungsgemäß erfüllen. Einen weiteren Streitpunkt bildet die Frage, ob der ausgeschiedene oder bereits der neue Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung verpflichtet ist. Die Antworten hierzu ergeben sich oftmals nicht aus dem Gesetz sondern setzen die Kenntnis der aktuellen wohnungseigentumsrechtlichen Rechtsprechung insbesondere der des BGH voraus.
Das Video soll dem Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse vermitteln, indem die wechselseitigen Ansprüche bei einem
Verwalterwechsel anschaulich dargestellt und praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Schwerpunkte:
- Wirksame Beendigung des Verwalteramtes/Verwaltervertrages
- Verwaltungsübergabe und Verwaltungsübernahme
- Welche Verwaltungsunterlagen sind in welcher Form zu übergeben
- Welche Unterlagen sollte der ausgeschiedene Verwalter zur Beweissicherung als Kopie behalten
- Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung nach der aktuellen Grundsatzentscheidung des BGH
- Schuldner und Inhalt des Anspruches auf Rechnungslegung
- Pflicht zur Vervollständigung und Fortführung fehlerhafter Beschlusssammlungen
- Wie können die Ansprüche auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen und Erfüllung der Abrechnungspflicht etc. erfolgreich gerichtlich durchgesetzt und vollstreckt werden
- Checkliste Verwaltungsübergabe, Checkliste Verwaltungsübernahme
- Erstbegehung des Objektes zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht

Referent: Michael Schmidt GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
   2.3 Wohnungseigentumsgesetz
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
   4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
   4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
   4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
2. Rechtliche Grundlagen
   2.1. Wohnungseigentumsgesetz
   2.1.5. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
   2.1.7. Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
   2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:59:51

39,90 € inkl. MwSt.

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