Auskunft Mietpreisbremse nach § 556g Abs. 1a BGB
Beschreibung
Nach dem neuen § 556g Abs. 1a BGB muss der Vermieter vor Vertragsschluss Auskunft über die Berechnung der Nettokaltmiete geben – zumindest dann, wenn die Wohnung der Mietpreisbremse unterliegt. Dieses Muster soll Ihnen helfen, dieser Auskunftspflicht nachzukommen. Hier finden Sie eine Checkliste, anhand derer Sie prüfen können, ob Sie bei der Bestimmung der neuen Miete die Mietpreisbremse beachten müssen.
5,95 € inkl. MwSt.
Download-Hinweis
Während des Bezahlprozesses haben Sie die Möglichkeit ein Konto zu erstellen. Darüber haben Sie Zugriff auf die von Ihnen bestellten Mustervorlagen und können diese herunterladen. Sie erhalten Ihre Mustervorlagen zusätzlich nach Eingang der Zahlung als Download-Link per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte Adresse. GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat dieses Muster entwickelt und bieten Updates zu diesem Muster an. Die Updates und der Download sind in den ersten 3 Monaten nach Erwerb kostenlos. Sie erhalten bei einem Update eine Information per E-Mail.