DSGVO - Hinweis des Immobilienverwalters an die WEG, Miteigentümer, Beirat u. vermietende Eigentümer zum Datenschutz

Beschreibung

Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 führt zu Anpassungen im Umgang mit personenbezogenen Daten. In der Regel werden durch die Hausverwaltungen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt. Oft ist der WEG, dem Beirat, den Miteigentümern und dem vermietenden Eigentümer nicht bewusst, dass diese jeweils selbst die DSGVO beachten müssen. Allein die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung entbindet die genannten Personen nicht von ihren eigenen Pflichten.
Dieses Schreiben dient dem Zweck, den entsprechenden Personen zu verdeutlichen, dass sie selbst den Pflichten der DSGVO unterliegen. Dies gilt, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten und auch dann, wenn diese eine Hausverwaltung eingeschaltet haben.

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