DSGVO - Rauchwarnmelder (Daten von Dritten) - Information an den Betroffenen

Beschreibung

Bei der Wartung von Rauchwarnmeldern werden vom Wartungsunternehmen Nutzerdaten verarbeitet, die Personenbezug haben.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass  bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter gegeben werden und wann die Daten gelöscht werden. Außerdem wird der Betroffene mit diesem Schreiben über die ihm zustehenden Rechte informiert.

Das Informationsschreiben erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können. Die gewählte Form wird der von der DSGVO geforderten Transparenz gerecht und hält die formalen Vorgaben der DSGVO ein. Außerdem ist diese Form dazu geeignet, Anpassungen schnell und unkompliziert vornehmen zu können.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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