DSGVO - Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss - Verfahrensverzeichnis
Beschreibung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnisse führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche solche Verfahrensverzeichnisse vorlegen können. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro.
Das Verfahrensverzeichnis gibt unter anderem an, welche Daten Ihre Organisation erfassen und weiter geben darf und wann diese Daten zu löschen sind. Das Verfahrensverzeichnis erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können.
Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
19,95 € inkl. MwSt.
Download-Hinweis
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