Information Zensus und Datenschutz - Verwalter an Eigentümer

Beschreibung

Sie sind WEG-Verwalter bzw. Mietverwalter. Im Rahmen des Zensusgesetzes 2022 wollen Sie sich darauf konzentrieren, ausschließlich die Eigentümer- und Bestandsliste an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Alle weiteren Daten soll der jeweilige Miteigentümer / Eigentümer an das Statistische Landesamt übermitteln.

Mit diesem Schreiben können Sie die Miteigentümer Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Ihre Eigentümer von vermieteten Häusern über den Zensus informieren. Das Schreiben informiert über den Ablauf des Zensus und enthält eine Anlage zur Information gemäß der DSGVO. Sie können dieses Dokument für alle Ihre verwalteten Immobilien verwenden.

Die gewählte Form wird der von der DSGVO geforderten Transparenz gerecht und hält die formalen Vorgaben der DSGVO ein. Außerdem ist diese Form dazu geeignet, Anpassungen schnell und unkompliziert vornehmen zu können.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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