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Verwalter Talk: BGH kippt „Drei-Angebote-Regel“

Beschreibung

Kursbeschreibung

Dieses Video behandelt eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Drei-Angebote-Regel in Wohnungseigentümergemeinschaften. Der BGH stellt klar, dass für Beschlüsse über Maßnahmen nicht zwingend drei Angebote vorliegen müssen. Entscheidend ist vielmehr, dass eine ausreichende Tatsachengrundlage besteht. Diese kann sich auch aus Erfahrungswerten oder Empfehlungen ergeben. Das Video zeigt praxisnah, wann ein einzelnes Angebot ausreichend sein kann und welche Anforderungen weiterhin gelten.

Schwerpunkte

·        BGH-Urteil zur Drei-Angebote-Regel
·        Anforderungen an ordnungsgemäße Verwaltung
·        Tatsachengrundlage bei Beschlüssen
·        Umgang mit bestehenden Dienstleistern
·        Abgrenzung: Einzelfall vs. neue Maßnahmen

Lernziele

·        Sie verstehen die neue Rechtsprechung zur Drei-Angebote-Regel
·        Sie erkennen, wann eine ausreichende Tatsachengrundlage vorliegt
·        Sie können Praxisfälle rechtssicher einschätzen
·        Sie wissen, wann mehrere Angebote weiterhin erforderlich sind

Inhalte nach MaBV

·        2.1.2 Mietrecht
·        4.4.2 Beschlussfassung
·        5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan

·        2.2.2 Mietrecht
·        2.1.6 Wohnungseigentümerversammlung

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Dauer: 00:06:00

30,00 € inkl. MwSt.

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