Verwalter Talk: Die Drohnenbefliegung zur Dachvermessung
Beschreibung
Kursbeschreibung:
Dieses Fortbildungsvideo behandelt einen Beschluss des Amtsgerichts München zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer die Drohnenbefliegung seines Gebäudes zum Zweck der Dachvermessung im Rahmen einer energetischen Sanierungsplanung per einstweiliger Verfügung untersagen kann. Das Gericht lehnte den Antrag mit einer pragmatischen Begründung ab: Der Eigentümer kann seine Privatsphäre selbst schützen, indem er Vorhänge, Handtücher oder andere Sichtschutzmaßnahmen nutzt, und muss sich den kurzen Zeitraum der Befliegung zumuten lassen. Das Video erläutert die Interessenabwägung zwischen dem Datenschutzinteresse des Einzelnen und dem wirtschaftlichen Interesse der Gemeinschaft sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Drohnenbefliegungen mit Videoaufnahmen. Zudem gibt die Referentin eine praxisnahe Empfehlung zur Information der Bewohner im Vorfeld.
Schwerpunkte:
- Ausgangssituation: WEG beschließt energetische Dachsanierung, Planungsbüro setzt Drohne zur Dachvermessung ein
- Antrag auf einstweilige Verfügung durch Dachgeschosseigentümer wegen Beeinträchtigung der Privatsphäre
- Ablehnungsbegründung des AG München: Eigentümer kann Privatsphäre durch eigene Maßnahmen (Vorhang, Sichtschutz) selbst schützen
- Interessenabwägung: wirtschaftliches Interesse der Gemeinschaft an kostengünstiger Befliegung überwiegt die temporäre Beeinträchtigung des Einzelnen
- Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Drohnenbefliegungen mit Videoaufnahmen für Sanierungszwecke
- Praxisempfehlung: persönliche Vorabinformation aller Bewohner statt bloßem Hausaushang
Lernziele:
- Die Teilnehmenden können erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Drohnenbefliegung zur Gebäudevermessung datenschutzrechtlich zulässig ist.
- Die Teilnehmenden verstehen, wie das AG München die Interessen des einzelnen Eigentümers und der WEG gegeneinander abgewogen hat, und können diese Argumentation auf ähnliche Fälle übertragen.
- Die Teilnehmenden kennen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber Bewohnern vor einer Drohnenbefliegung und wissen, welche Kommunikationsform empfohlen wird.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, bei ähnlichen Sanierungsvorhaben rechtssicher vorzugehen und unbegründete Einwände von Eigentümern einzuordnen.
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
- 3.6 Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
- 8.1.3 Datenschutz
Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan
- 2.1 Wohnungseigentumsgesetz
- 2.1.3 Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
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Dauer: 00:03:51
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