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Verwalter Talk: Kammergericht - Kündigung nach Verschweigen des Todes des Mieters

Beschreibung

Kursbeschreibung:

Dieses Fortbildungsvideo behandelt das außerordentliche Kündigungsrecht des Vermieters nach dem Tod eines Mieters, wenn eine haushaltsangehörige Person kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eintritt. Anhand eines Urteils des Kammergerichts wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Eintreten dieser Person als unzumutbar ablehnen darf. Im entschiedenen Fall hatte die Lebensgefährtin des verstorbenen Mieters den Tod über mehrere Jahre verschwiegen und Korrespondenz unter dem Namen des Mieters geführt, was das Gericht als ausreichenden Grund für die Unzumutbarkeit anerkannte. Das Video erläutert zudem die enge Monatsfrist für die Kündigungserklärung und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Vermieter.

Schwerpunkte:

  • Gesetzliches Eintrittsrecht: Wer tritt nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein (Haushaltsangehörige, Erben, Staat)?
  • Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters: Voraussetzung der Unzumutbarkeit des Eintritts
  • Monatsfrist: Kündigung muss unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Tod des Mieters ausgesprochen werden
  • Unzumutbarkeit durch Täuschung: Jahrelanges Verschweigen des Todes und Korrespondenz unter falschem Namen als Vertrauensbruch
  • Einzelfallcharakter: Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die Ausnahme und muss konkret begründet werden
  • Handlungsempfehlung: Sofortige Prüfung der Wohnungssituation und zügige Kündigungserklärung bei Vorliegen von Unzumutbarkeitsgründen

Lernziele:

  • Die Teilnehmenden können erklären, wer nach dem Tod eines Mieters in welcher Reihenfolge in das Mietverhältnis eintritt, und kennen die gesetzliche Grundlage.
  • Die Teilnehmenden verstehen, unter welchen engen Voraussetzungen der Vermieter den Eintritt als unzumutbar ablehnen darf, und können den Regelfall von der Ausnahme abgrenzen.
  • Die Teilnehmenden kennen die Monatsfrist für das außerordentliche Kündigungsrecht und wissen, ab welchem Zeitpunkt diese Frist zu laufen beginnt.
  • Die Teilnehmenden sind in der Lage, beim Tod eines Mieters die richtigen praktischen Schritte einzuleiten und rechtssicher zu handeln.

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

  • 2.1.2 Mietrecht
  • 5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
  • 5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan

  • 2.2.2 Mietrecht
  • 2.4 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

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Dauer: 00:05:02

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

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Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung. Sie sind der Profi, eine umfassende Fortbildung ist Ihre Entscheidung.


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