Verwalter Talk: Kündigung wegen Zahlungsverzugs trotz früherer Überzahlungen
Beschreibung
Kursbeschreibung:
Dieses Fortbildungsvideo behandelt ein Urteil des OLG Dresden (15. 10. 2025, Az. 12 U 128/25) zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, bei der der Mieter in der Vergangenheit Mietzahlungen geleistet hatte, die über die eigentlich geschuldeten Beträge hinausgingen. Das Gericht entschied, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, frühere Überzahlungen von sich aus mit dem aktuellen Mietrückstand zu verrechnen. Der Mieter hätte die Aufrechnung aktiv erklären müssen, was er versäumte. Das Video erläutert zudem, dass diese Grundsätze – obwohl ursprünglich im Gewerbemietrecht entschieden – übertragbar auf das Wohnraummietrecht sind, und erklärt die Anforderungen an eine wirksame Aufrechnungserklärung.
Schwerpunkte:
- Voraussetzungen der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs: zwei nicht gezahlte Monatsmieten genügen
- Keine Pflicht des Vermieters zur automatischen Saldierung: frühere Überzahlungen müssen nicht von Amts wegen angerechnet werden
- Obliegenheit des Mieters: Aufrechnung mit Überzahlungen muss aktiv und rechtzeitig erklärt werden
- Formale Anforderungen an die Aufrechnung: das Wort „Aufrechnung“ ist nicht erforderlich – eine klare Bezugnahme auf die Überzahlung genügt
- Wirkung der Aufrechnung: bei wirksamer Erklärung kann der Kündigungsgrund entfallen und die Kündigung unwirksam werden
- Übertragbarkeit auf den Wohnraum: die Grundsätze des Gewerbe-Urteils gelten entsprechend auch im Wohnraummietrecht
Lernziele:
- Die Teilnehmenden können erklären, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam ist, und wissen, dass der Vermieter nicht zur automatischen Saldierung verpflichtet ist.
- Die Teilnehmenden verstehen, was eine Aufrechnungserklärung ist, welche formalen Anforderungen daran zu stellen sind und innerhalb welchen Zeitraums sie erklärt werden muss.
- Die Teilnehmenden können einschätzen, ob und wie eine Aufrechnung mit früheren Überzahlungen den Kündigungsgrund im Einzelfall entfallen lassen kann.
- Die Teilnehmenden kennen die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf das Wohnraummietrecht und können Mieter und Vermieter in vergleichbaren Situationen rechtssicher beraten.
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
- 2.1.2 Mietrecht
- 5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- 5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
- 2.2.2 Mietrecht
- 2.2.1 Allgemeines Vertragsrecht
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