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Verwalter Talk: Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?

Beschreibung

Kursbeschreibung:

Dieses Fortbildungsvideo behandelt ein BGH-Grundsatzurteil zur Frage, wer die Verkehrssicherungspflicht trägt, wenn instandsetzungsbedürftige Balkone zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, die Instandsetzungspflicht jedoch durch Vereinbarung auf den jeweiligen Sondereigentümer übertragen wurde. Der BGH stellt klar, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihre Beschlusskompetenz und Verantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum nicht verliert, auch wenn ein Sondereigentümer zur Instandsetzung verpflichtet ist. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach und gefährdet dies die Verkehrssicherheit, darf – und muss – die WEG selbst handeln und kann dem säumigen Eigentümer die entstandenen Kosten auferlegen. Das Urteil schafft eine praxistaugliche Lösung, die langwierige Gerichtsverfahren gegen einzelne Eigentümer vermeidet.

Schwerpunkte:

  • Balkone als zwingend gemeinschaftliches Eigentum: Grundsatz der WEG-Verantwortung für Instandsetzung
  • Möglichkeit der Vereinbarung: Übertragung der Instandsetzungspflicht auf Sondereigentümer per Teilungserklärung
  • BGH-Klarstellung: WEG behält Beschlusskompetenz auch nach Übertragung der Instandsetzungspflicht
  • Handlungspflicht der WEG: aktives Tätigwerden bei Gefährdung der Verkehrssicherheit
  • Kostenerstattung: Rückgriff der WEG auf den säumigen Sondereigentümer
  • Beschlussersetzungsklage: Rechtsweg für einzelne Eigentümer bei Untätigkeit der WEG

Lernziele:

  • Die Teilnehmenden können erklären, unter welchen Voraussetzungen die Instandsetzungspflicht für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums auf Sondereigentümer übertragen werden kann.
  • Die Teilnehmenden verstehen, dass die WEG ihre Beschlusskompetenz und Verkehrssicherungspflicht auch nach einer solchen Übertragung behält.
  • Die Teilnehmenden kennen die Handlungsoptionen der WEG bei Säumigkeit eines Sondereigentümers und können diese situationsgerecht anwenden.
  • Die Teilnehmenden wissen, wie ein einzelner Eigentümer bei Untätigkeit der WEG mittels Beschlussersetzungsklage vorgehen kann.

Inhalte nach MaBV:

  • 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
  • 3.6 Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
  • 5.2.3 Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan:

  • 2.1 Wohnungseigentumsgesetz
  • 2.1.3 Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Bitte legen Sie sich vor dem Kauf oder währenddessen ein Kundenkonto an, um auf Ihre Teilnahmebescheinigung zugreifen zu können.

Dauer: 00:07:26

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

Während des Bezahlprozesses haben Sie die Möglichkeit ein Konto zu erstellen. Darüber haben Sie Zugriff auf die von Ihnen bestellten Videos und können diese aufrufen. Sie erhalten Links zu ihren Videos zusätzlich per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte Adresse.

Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung. Sie sind der Profi, eine umfassende Fortbildung ist Ihre Entscheidung.


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