Verwalter Talk: Woher weiß der Verwalter, wer in der Wohnung wohnt?
Beschreibung
Das Video beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, nach denen eine Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) ermitteln darf, wer in einer Wohnung tatsächlich wohnt. Rechtsanwältin Katharina Gündel erklärt anhand von § 15 WEG, wann und wie Verwalter den Namen der Nutzer rechtmäßig erhalten und verarbeiten dürfen. Im Fokus stehen die Duldungsansprüche der Gemeinschaft, die Auskunftspflichten der Eigentümer und datenschutzrechtliche Fragen nach DSGVO. Der Beitrag vermittelt praxisnah, wie der Verwalter die Nutzerliste führt und welche rechtlichen Schritte bei verweigerter Auskunft möglich sind.
Schwerpunkte
· Duldungsanspruch der WEG nach § 15 WEG
· Auskunftspflichten des Wohnungseigentümers
· Datenschutz und DSGVO-konforme Datenverarbeitung
· Nutzerliste als Verwaltungsinstrument
· Rechte und Pflichten bei Modernisierungen (z. B. Heizungsanlage)
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
MaBV 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
MaBV 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
MaBV 4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
MaBV 4.5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
MaBV 8.1.3 Datenschutz
Zuordnung zum Rahmenlehrplan DIHK Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
DIHK 2.1.5 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
DIHK 2.1.8 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
DIHK 2.5.3 Rechtsdienstleistungsgesetz
DIHK 2.6.2 Trinkwasserverordnung + Mess- und Eichgesetz (analog für Datenumgang)
DIHK 2.2.2 Mietrecht
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Dauer: 00:05:27
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