Neues Jahr – Neues Recht: Worauf müssen sich Hausverwalter und Eigentümer 2024 einstellen?

Neues Jahr – Neues Recht: Worauf müssen sich Hausverwalter und Eigentümer 2024 einstellen?
10.01.2024
Auch in diesem Jahr gibt es viele Neuerungen für Hausverwalter, die entweder schon in Kraft getreten sind oder voraussichtlich noch kommen werden. Auf viele diese Vorhaben haben wir schon hingewiesen. Hier aber noch einmal eine Zusammenfassung. In diesem Sinne – ein schönes neues Jahr 2024!

Gebäudeenergiegesetz

Nach vielen Ankündigungen ist das Heizungsgesetz oder genauer die Reform des Gebäudeenergiegesetzes in abgespeckter Variante nun in Kraft getreten. 
Über die Einzelheiten haben wir bereits hier berichtet.
Unter anderen folgende Pflichten treffen Eigentümer und Hausverwalter aus dem GEG:
Regelmäßige Kontrolle von Wärmepumpen durch Fachleute
Termingerechte Prüfung von Heizsysteme 
Fristgerechte Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen
Hydraulischer Abgleich bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten (§ 60c GEG, ab 1.10.2024)
Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebszeit
Dämmung der obersten Geschossdecke
Isolierung von Rohrleitungen (Warmwasser) (Anlage 8 zum GEG)

EnSiMiMaV

Die EnSiMiMaV ist eine Verordnung, die im Zuge der Energiekrise erlassen wurde. Es ging hier um mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese Verordnung läuft zum 30.09.2024 aus. Auch nach dieser Verordnung sind auf Erdgas basierende Heizungen zu prüfen und optimieren zu lassen. Gaszentralheizungssysteme sind bis zum 15.9.2024 hydraulisch abzugleichen (Häuser mit mindestens 6 Wohneinheiten), es sei denn die Heizung wurde in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen.

Neues Mietspiegelrecht

So neu ist das eigentlich nicht, aber die Übergangsvorschriften laufen jetzt ab. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern brauchen einen aktuellen Mietspiegel vorweisen. Nun ist auch die Frist für die Einführung qualifizierter Mietspiegel angelaufen. Seit dem 1.1.2024 muss entweder ein einfacher oder ein qualifizierter Mietspiegel vorliegen. Dies ist eine gute Nachricht, denn dadurch werden Mieterhöhungen wesentlich erleichtert.

Privilegierung von Balkonkraftwerke

Dies ist noch in Planung. Die Einrichtung von Balkonkraftwerken soll eine privilegierte Baumaßnahme im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB werden. Der Gesetzesentwurf ist zwar vom Bundestag bereits beschlossen und sollte auch schon in Kraft treten, aber der Bundesrat hat das Vorhaben gestoppt. Weitergehende Informationen zu baulichen Veränderungen in der GdWE finden Sie hier.

Betriebskosten

Ende des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen
Ab dem 1.7.2024 entfällt das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren und Gebühren für die Gemeinschaftsantenne. Weitere Informationen finden Sie hier und hier

Neue Betriebskostenart Glasfaserbereitstellungsentgelt
Ab dem 1.7.2024 gibt es aber auch eine neue Betriebskostenart, nämlich das Glasfaserbereitstellungsentgelt. Auch über Glasfaser haben wir schon berichtet.
Wir bieten dazu auch ein aktuelles Webinar an. 

Fazit

Auch dieses Jahr wird nicht langweilig. Ab der nächsten Woche werden wir – wie gewohnt – zu aktuellen Urteilen, Gesetzen oder Fragestellungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Datenschutzrecht und an der Schnittstelle dieser drei berichten.

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Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bildnachweis: Pixabay

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