LEWENTO - Immobilien / Gewerbe / Mieterhöhung

Die für das Wohnraummietrecht vorgesehenen Möglichkeiten zur Mieterhöhung, können nicht auf das Gewerbemietrecht angewendet werden.

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Immobilien / Gewerbe / Mieterhöhung

Anders als im Wohnraummietrecht können Vermieter nicht durch einseitige Erklärung eine Mieterhöhung herbeiführen. Mieter und Vermieter müssen sich beide an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten. Hier können verschiedene Varianten gewählt werden. Staffelmiete, Umsatzmiete, Wertsicherungsklauseln usw.

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