Anders als im Wohnraummietrecht können Vermieter nicht durch einseitige Erklärung eine Mieterhöhung herbeiführen. Mieter und Vermieter müssen sich beide an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten. Hier können verschiedene Varianten gewählt werden. Staffelmiete, Umsatzmiete, Wertsicherungsklauseln usw.