KOMPAKT Aufteilung der CO2-Kosten - Einzelfragen

Beschreibung

Die CO2-Kosten sind Teil der Brennstoffkosten in der Betriebskostenabrechnung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Neben den allgemeinen Vorgaben z.B. zum Stufenmodell stellen sich für den Vermieter verschiedene Einzelfragen. WElche Daten sind für die Abrechnung erforderlich? Wo bekomme ich diese Daten her? Wer ermittelt die Klassifizierung des Gebäudes im Sinne des Stufengesetzes? Wie erfolgt die Berechnung? etc. Diese und weitere Einzelfragen werden in diesem Beitrag behandelt. 

Schwerpunkte: 
- Wiederholung zu allgemeinen Regeln der CO2-Kostenaufteilung
- Welche Daten werden für die Berechnung benötigt?
- Woher bekomme ich die Daten?
- Wie wird berechnet?
- Welche Fläche ist maßgeblich?
- Wann erfolgt die Klassifizierung des Gebäudes?

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
2.1.2. Mietrecht
2.7.   Betriebskostenverordnung
2.8.   Heizkostenverordnung
5.4 Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
5.4.2.2. Erstellung von Betriebskostenabrechnungen

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
2. Rechtliche Grundlagen
2.2.2. Mietrecht
2.6.1.  Heizkostenverordnung
2.6.3. Energierecht

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:11:07

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