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Verwalter Talk: Gewinnerzielung durch Untervermietung

Beschreibung

Kursbeschreibung:

Dieses Fortbildungsvideo behandelt ein Urteil des Landgerichts Berlin II (Az. 65 S 247/24) zur Frage, wann ein Vermieter die Erteilung einer Untermieterlaubnis verweigern darf, wenn der Mieter mit der Untervermietung Gewinn erzielt. Im Anschluss an eine BGH-Entscheidung vom Januar 2026 präzisiert das Landgericht, dass auch eine anteilige Übervorteilung bei der Zimmervermietung eine unzulässige Gewinnerzielung darstellt. Im konkreten Fall ermittelte das Gericht anhand der Quadratmeterpreise, dass der Untermieter mit über 11 €/m² deutlich mehr zahlte als die Nettokaltmiete des Hauptmieters von 6,40 €/m². Da kein berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorlag, musste der Vermieter keine Erlaubnis erteilen – und da der Mieter trotzdem untervermietete, war zudem eine ordentliche Kündigung zulässig.

Schwerpunkte:

  • Berechtigtes Interesse als Voraussetzung: Mieter hat nur dann Anspruch auf Untermieterlaubnis, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (§ 553 BGB)
  • Gewinnerzielung als Versagungsgrund: kein berechtigtes Interesse bei überhöhter Untermiete – Grundsätze aus BGH-Urteil vom Januar 2026 werden bestätigt und präzisiert
  • Quadratmetervergleich als Maßstab: LG Berlin II berechnet Gewinn anhand des Verhältnisses von Nettokaltmiete des Hauptmieters (6,40 €/m²) zu Untermiete (über 11 €/m²)
  • Anteilige Flächenberechnung: Gemeinschaftsflächen (Flur, Bad, Küche) werden anteilig der Untermiete zugerechnet
  • Rechtsfolgen: Unerlaubte Untervermietung berechtigt zur ordentlichen Kündigung
  • Wohnungsmarktpolitische Dimension: Rechtsprechung beugt einem zweiten, überteuerten Wohnungsmarkt durch Mieter-Untervermieter vor

Lernziele

  • Die Teilnehmenden können erklären, wann ein Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Erlaubnis verweigern darf.
  • Die Teilnehmenden verstehen, wie Gerichte das Vorliegen einer unzulässigen Gewinnerzielung anhand des Quadratmeterpreisvergleichs feststellen, und können diese Methode auf einfache Fälle anwenden.
  • Die Teilnehmenden kennen die Rechtsfolgen einer unerlaubten Untervermietung – insbesondere das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung – und können diese einordnen.
  • Die Teilnehmenden können die aktuelle Rechtsprechungslinie zur Gewinnerzielung bei Untervermietung (BGH Januar 2026, LG Berlin II) zusammenfassend darstellen und auf Beratungsanfragen anwenden.

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

  • 2.1.2 Mietrecht
  • 5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
  • 5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen

Inhalte nach DIHK-Rahmenlehrplan

  • 2.2.2 Mietrecht
  • 2.2.1 Allgemeines Vertragsrecht

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Dauer: 00:04:15

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

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Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung. Sie sind der Profi, eine umfassende Fortbildung ist Ihre Entscheidung.


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