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Verwalter Talk: Lüften bei Schimmel

Beschreibung

Kursbeschreibung:

Dieses Fortbildungsvideo behandelt ein Urteil des Landgerichts Gießen zur Frage, wie oft ein Mieter lüften muss, um Schimmelbildung in der Mietwohnung zu verhindern, und wer die Beweislast im Streitfall trägt. Anhand des Sachverhalts wird erläutert, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass kein Baumangel vorliegt – in der Regel durch ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten. Liegt kein Baumangel vor, muss der Mieter nachweisen, dass er ausreichend gehört und gelüftet hat. Das Gericht stellte fest, dass ein Lüften von zwei- bis dreimal täglich bei einer Raumtemperatur von 19 Grad ausreicht, um Schimmel zu verhindern. Das Video klärt zudem, ab wann ein übermäßiger Lüftungsbedarf als faktischer Mietmangel gilt, und erläutert die Grenzen außergerichtlicher Gutachten.

Schwerpunkte:

  • Beweislastverteilung bei Schimmel: Vermieter muss zunächst das Fehlen eines Baumangels beweisen, danach muss der Mieter ausreichendes Lüftungs- und Heizverhalten nachweisen
  • Maßstab des LG Gießen: zwei- bis dreimaliges Lüften täglich bei 19 Grad Raumtemperatur genügt zur Schimmelverhinderung
  • Unzumutbarkeit als faktischer Mangel: müssen Mieter 7 bis 10 Mal täglich lüften, um Schimmel zu verhindern, gilt dies als Mietmangel – auch ohne klassischen Baumangel
  • Heizpflicht: Mieter muss nicht über 20 Grad heizen; 19 Grad sind als ausreichend anerkannt
  • Gerichtlich bestelltes Gutachten: außergerichtliche Privatgutachten genügen im Prozess nicht; das Gericht bestellt einen eigenen Sachverständigen
  • Praktischer Wert des Privatgutachtens: hilft dem Vermieter, den Fall einzuschätzen und unnötige Prozesskosten zu vermeiden

Lernziele:

  • Die Teilnehmenden kennen die zweistufige Beweislastverteilung bei Schimmelstreitigkeiten und können erklären, welche Partei in welchem Schritt beweispflichtig ist.
  • Die Teilnehmenden wissen, welche Lüftungs- und Heizanforderungen die Rechtsprechung als zumutbar ansieht, und können diese in der Beratung von Vermietern und Mietern anwenden.
  • Die Teilnehmenden verstehen, ab wann ein übermäßiger Lüftungsbedarf trotz fehlenden Baumangels als Mietmangel gewertet werden kann.
  • Die Teilnehmenden können den Unterschied zwischen Privatgutachten und gerichtlich bestelltem Sachverständigengutachten erklären und wissen, welche Bedeutung beide im Prozess haben.

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):

  • 2.1.2 Mietrecht
  • 5.4.1.3 Erhaltung der Mietsache
  • 5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:

  • 2.2.2 Mietrecht
  • 2.4 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

Bitte legen Sie sich vor dem Kauf oder währenddessen ein Kundenkonto an, um auf Ihre Teilnahmebescheinigung zugreifen zu können.

Sehen Sie sich das Verwalter Talk-Video hier kostenlos an.
Möchten Sie den MaBV-Nachweis für das Video erhalten? Dann erwerben Sie das Video als Produkt. Nach dem Kauf können Sie den kurzen Wissenstest absolvieren und Ihre MaBV-Bescheinigung erhalten.

Dauer: 00:05:06

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

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Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung. Sie sind der Profi, eine umfassende Fortbildung ist Ihre Entscheidung.


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